Legal · ROS REAL
Broker information
This text is only available in German. The German version is legally binding.
The brokerage commission follows the statutory rules and the respective instruction. You will find more information in the overview of additional costs.
Additional costs overview, purchase · Additional costs overview, rental and lease
Our work is subject to our General Terms and Conditions.
Information on the right of withdrawal and the online form can be found under Withdrawal.
If you have any questions, you can reach us at +43 664 200 20 27 · office@ros-real.at.
Further information on brokerage
Wir möchten, dass Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind: wie wir arbeiten, wann eine Provision anfällt und welche Rechte Sie haben.
Wir sind Immobilienmakler
Die ROS Realitäten Vermittlung OG ist ein gewerblich befugter Immobilienmakler in Wien. Wir unterliegen dem Maklergesetz, der Immobilienmaklerverordnung und dem Konsumentenschutzgesetz. Alle Angaben zu Gewerbe, Behörde und Berufshaftpflicht finden Sie im Impressum.
Doppelmakler
Wie in Österreich üblich, sind wir in der Regel sowohl für die Abgeber:innen (Verkäufer:innen, Vermieter:innen) als auch für die Interessent:innen (Käufer:innen, Mieter:innen) tätig. Wir wahren dabei die Interessen beider Seiten und sind zur Unparteilichkeit verpflichtet. Sind wir in einem Fall ausnahmsweise nur für eine Seite tätig, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin.
Bei Wohnungsmieten, die uns die Vermieterseite zuerst beauftragt hat, sind wir ausschließlich für die Vermieterseite tätig. Besteht bei einem Objekt ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis zu den Abgeber:innen, weisen wir im Inserat gesondert darauf hin.
Wann fällt eine Provision an?
Eine Provision wird nur fällig, wenn das Geschäft (Kauf, Miete, Pacht) durch unsere Tätigkeit tatsächlich und rechtswirksam zustande kommt. Besichtigungen, Beratung und Exposés sind davor unverbindlich. Die Höhe der Provision nennen wir Ihnen vor Ihrer Entscheidung schriftlich – im Inserat, im Exposé und in der Nebenkostenübersicht.
Beim Kauf verrechnen wir der Käuferseite in der Regel 3 % des Kaufpreises zuzüglich USt. Bei Wohnungsmieten ist die Vermittlung für Mieter:innen provisionsfrei.
Kennen Sie ein von uns angebotenes Objekt bereits aus einer anderen Quelle, teilen Sie uns das bitte gleich mit.
Höchstsätze der Provision
Die Immobilienmaklerverordnung legt fest, wie viel ein Makler höchstens verlangen darf. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
Kauf und Verkauf
Je Vertragsseite, bemessen am Kaufpreis.
| Kaufpreis | Höchstprovision |
|---|---|
| bis € 36.336,42 | 4 % |
| € 36.336,43 bis € 48.448,51 | pauschal € 1.453,46 |
| ab € 48.448,52 | 3 % |
Wohnungsmiete
Bemessen an der Bruttomonatsmiete.
| Wer zahlt | Höchstprovision |
|---|---|
| Vermieter:in | 3 Bruttomonatsmieten |
| Mieter:in, nur als Erstauftraggeber:in – unbefristet oder über 3 Jahre | 2 Bruttomonatsmieten |
| Mieter:in, nur als Erstauftraggeber:in – bis 3 Jahre | 1 Bruttomonatsmiete |
Geschäftsräume
| Mietvertrag | Höchstprovision Mieterseite |
|---|---|
| unbefristet oder über 3 Jahre | 3 Bruttomonatsmieten |
| 2 bis 3 Jahre | 2 Bruttomonatsmieten |
| unter 2 Jahren | 1 Bruttomonatsmiete |
Für Pacht, Baurecht und Optionen gelten ebenfalls die Höchstsätze der Immobilienmaklerverordnung; wir nennen sie Ihnen vorab.
Bestellerprinzip bei Wohnungsmieten
Seit 1. Juli 2023 gilt bei der Vermittlung von Mietwohnungen das Erstauftraggeberprinzip (§ 17a Maklergesetz): Die Provision zahlt, wer den Makler als Erste:r beauftragt hat.
- Für Wohnungen, die wir im Auftrag der Vermieter:innen anbieten – also alle Mietwohnungen auf unserer Website und auf Immobilienportalen –, zahlen Sie als Mieter:in keine Provision.
- Nur wenn Sie uns als Wohnungssuchende:r zuerst und ausdrücklich mit der Suche beauftragen und wir eine Wohnung finden, die uns noch nicht von Vermieterseite angeboten wurde, kann eine Provision für Sie vereinbart werden.
- Für Geschäftsräume, Kauf und Pacht gilt das Bestellerprinzip nicht.
Nebenkostenübersichten
Vor Abschluss eines Maklervertrags erhalten Sie von uns schriftlich eine Übersicht über alle Kosten, die mit dem Geschäft verbunden sind – etwa Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Vertragserrichtung, Kaution oder Vergebührung – sowie die Provision.
Bei Anfragen über unsere Website schicken wir Ihnen die passende Übersicht automatisch mit der Bestätigung per E-Mail. Gern senden wir sie Ihnen auch vorab: office@ros-real.at.
Ihre Rücktrittsrechte
Rücktritt vom Maklervertrag
Schließen Sie als Verbraucher:in den Maklervertrag mit uns ausschließlich über Distanz (Website, E-Mail, Telefon) oder außerhalb unserer Geschäftsräume, können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Die Belehrung, das Musterformular und die Online-Funktion finden Sie auf unserer Seite Rücktritt.
Wünschen Sie, dass wir schon vor Ablauf der Frist tätig werden (z. B. Besichtigung, Weitergabe von Adresse und Unterlagen), bitten wir Sie um eine ausdrückliche Bestätigung. Ist unsere Leistung vollständig erbracht – das Geschäft also zustande gekommen –, erlischt Ihr Rücktrittsrecht.
Anbot am Tag der ersten Besichtigung
Geben Sie als Verbraucher:in am selben Tag, an dem Sie das Objekt erstmals besichtigt haben, ein Kauf- oder Mietanbot für eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Grundstück zur Deckung Ihres dringenden Wohnbedürfnisses (oder das eines nahen Angehörigen) ab, können Sie davon binnen einer Woche zurücktreten (§ 30a KSchG). Die Frist beginnt mit Erhalt einer schriftlichen Belehrung; das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls einen Monat nach dem Tag der ersten Besichtigung.
Wegfall wesentlicher Umstände
Treten Umstände, die bei den Vertragsverhandlungen als wesentlich bezeichnet wurden – etwa eine Finanzierungszusage, eine Wohnbauförderung oder die Zustimmung Dritter –, ohne Ihr Zutun nicht ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen binnen einer Woche zurücktreten (§ 3a KSchG).
Rücktrittserklärungen senden Sie bitte schriftlich an: ROS Realitäten Vermittlung OG, Kaiserstraße 14/9, 1070 Wien, office@ros-real.at.
Energieausweis
In unseren Inseraten geben wir laut Energieausweis den Heizwärmebedarf (HWB), den Endenergiebedarf (EEB) und die Gesamtenergieeffizienzklasse an; bei älteren Energieausweisen, die diese Werte noch nicht enthalten, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE). Liegt uns kein Energieausweis vor, weisen wir darauf hin. Eigentümer:innen sind verpflichtet, bei Verkauf und Vermietung einen gültigen Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss auszuhändigen.
Identitätsprüfung
Als Immobilienmakler sind wir gesetzlich zur Verhinderung von Geldwäsche verpflichtet. Bei Kauf- und Verkaufsgeschäften (sowie bei Mieten ab € 10.000 monatlich) müssen wir daher Ihre Identität anhand eines amtlichen Lichtbildausweises feststellen, bei Unternehmen zusätzlich die wirtschaftlichen Eigentümer:innen. Bitte halten Sie dafür einen gültigen Ausweis bereit.
Geschäftsbedingungen
Für unsere Tätigkeit gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – getrennt für Verbraucher:innen und Unternehmer:innen.
Fragen?
Wir erklären Ihnen alles gern persönlich: +43 664 200 20 27 · office@ros-real.at